Rechtsmittel
Das Verfahrensrecht und die
Gerichtsorganisation sind durch eine große Anzahl von RechtsmitteIn
gekennzeichnet, von denen in der Rechtspraxis eingehend und umfangreich
Gebrauch gemacht wird. Die Einlegung eines Rechtsmittels hat zwei Wirkungen:
Über die angefochtene Entscheidung entscheidet die höhere Instanzund
die Einlegung eines Rechtsmittels schiebt den Eintritt der formellen
Rechtskraft hinaus.
Diese Rechtsmittel sind: die
Berufung (§§511-544 ZPO), die Revision (§§545-566 ZPO) und die Beschwerde
(§§567-577 ZPO). Das Rechtsmittel muß statthaft sein, also überhaupt
in Betracht kommen. Außerdem muß der Rechtsmittelkläger durch
die angefochtene Entscheidung beschwert sein. Der Beschwerdewert in
vermögensrechtlichen Streitigkeiten muß erreicht sein (bei
Berufungen mehr als 1200, - DM, bei Revisionen mehr als 40000, - DM). Die
für das einzelne Rechtsmittel vorgesehenen Fristen und Formen müssen
eingehalten sein. Die angefochtene Entscheidung darfnur im Rahmen des Antrags
geändert werden. Ein angefochtenes Urteil kann daher nicht zum Nachteil
des Rechtsmittelführers geändert werden.
Berufung, Revision, Beschwerde
Berufung
Allgemein eröffnet ist das
Rechtsmittel der Berufung mit dem Ziel einer umfassenden Nachprüfung des
angefochtenen Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Über
die Berufung entscheidet das nächsthöhere Gericht. In der
ordentlichen Gerichtsbarkeit entscheidet über vom Amtsgericht entschiedene
erstinstanzliche Streitigkeiten als Berufungsgericht das Landgericht, gegen die
Entscheidungen des Landgerichts das Oberlandesgericht; entsprechendes gilt für
die Strafsachen, soweit eine Berufung statthaft ist. Gegenüber einer
uneingeschränkten Zulassung sind jedoch mit Rücksicht auf die
Belastung der Gerichte im Laufe der Zeit teilweise Beschränkungen
eingeführt worden sowohl hinsichtlich der Zulässigkeit neuen tatsächlichen
Vortrages (Rechtzeitigkeit) als auch nur mit der Einreichung einer gewissen
Höhe des Streitwertes - hier auch mit der Möglichkeit einer
ausdrücklichen Berufszulassung.
Die Berufung muß innerhalb
eines Monats nach Zustellung des Urteils durch Einreichung einer
Berufungsschrift eingereicht werden. Die Berufung ist frist- und formgerecht zu
begründen. Der Rechtsstreit wird im Berufungsverfahren in
tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht neu verwandelt. Neue
Tatsachenbehauptungen und Beweismittel dürfen allerdings nur unter
Einschränkungen vorgetragen werden. Bei Unzulässigkeit wird die
Berufung verworfen. Wenn sie nicht begründet ist, erfolgt
Zurückweisung durch Urteil. Ist sie zulässig und begründet, wird
das erstinstanzliche Urteil abgeändert und durch eine neue Entscheidung
ersetzt. Bei Verfahrensfehlern kommt eine Zurückweisung in das erstinstanzliche
Gericht in Betracht.
Revision
Im Rahmen der Revision werden
Berufunesurteile der Oberlandesgerichte allein in rechtlicher Hinsicht
geprüft. Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof. Die Revision ist nur
zulässig im Urteil des Oberlandesgerichts. Ohne besondere Zulassung ist
sie zulässig, wenn in vermögensrechtlichen Streitigkeiten der Wert
der Beschwerde 60 000, - DM übersteigt oder wenn es sich um die
Unzulässigkeit der Berufung handelt. Als Revisionsgrund kommt nur eine
Rechtsverletzung in Betracht. Die Revision kann als unzulässig verworfen
werden. Bei Unbegründetheit entscheidet der Bundesgerichtshof selbst oder
verweist die Sache an die Berufungsinstanz zurück.
Beschwerde
Die Beschwerde ist immer dann
statthaft, wenn sie ausdrücklich zugelassen ist. Sie ist femer statthaft
gegen Entscheidungen, durch die ein das Verfahren betreffendes Gesuch
zurückgewiesen worden ist. Eine Beschwerdefrist gilt regelmaßig
nicht. Gegen die Entscheidungen des Beschwerdegerichts kann weitere Beschwerde
eingelegt werden wenn sie einen neuen selbständigen Beschwerdegrund
enthält.
Messerschmidt „Deutsche
Rechtspraxis", München 1991
Vokabeln
1. Rechtsmittel n -s, - (gegen,
Akk) - средство обжалования
ein Rechtsmittel einlegen - обжаловать
2. Berufung f - апелляция
Berufungsschrift f - письменная апелляция; die Berufung einreichen - подать апелляцию; Berufungsgrund m - основание для апелляции
3. Revision f - пересмотр (дела)
Revisionsantrag m - ходатайство о пересмотре (дела)
Revisionsbegründung f - обоснование жалобы, поданной в порядке
пересмотра (дела)
Revisionsgrund m - основание для пересмотра (дела)
4. Beschwerde f - жалоба
5. allerdings adv - конечно, разумеется, правда
6. Nachprüfung f - проверка, перепроверка
7. gelten vi
1) действовать, иметь силу (geltendes Recht)
2) gelten (als, Nom; für, Akk) - считаться кем-либо, каким-либо
3) gelten (für, Akk) - относиться к кому-либо, чему-либо (das gilt
nur für Strafsachen)
4) gelten + Infinitiv - нужно (сделать что-либо) (Jetzt gilt es, die
Berufung einzulegen)
8. allgemein adj. - общий, всеобщий; im allgemeinen adv - в общем
9. zulassen vt - допускать; zulässig adj - допустимый;
Zulassung - допуск; Zulässigkeit f - допустимость
10. erfolgen vi (s) - производиться, осуществляться (Nachprüfung)
Texterläuterungen
1. statthaft adj - допустимый (для обжалования, опротестования)
2. verwerfen vt (falls unzulässig) - зд. не рассматривать
3. Belastung f - загрузка, загруженность
4. Verfahrenfehler m - ошибка в судопроизводстве
Übungen zum Text
ÜBUNG 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen.
1. Von welchen Rechtsmittein
wird in der Praxis umfassend Gebrauch gemacht?
2. In welchen Fällen
können gerichtliche Entscheidungen durch Rechtsmittel angefochten werden?
3. Welche Gerichte entscheiden
über die Berufung?
4. Welche Beschränkungen
wurden für die Berufung wegen der hohen Belastung der BRD-Gerichte
eingelegt?
5. Wie und wann kann die
Berufung eingelegt werden?
6. Welche Rechtsfolgen hat die
Berufung? Wodurch unterscheidet sich die Berufung von der Revision?
ÜBUNG 2. Übersetzen Sie den Text 2 schriftlich.
ÜBUNG 3. Lernen Sie die folgenden Wortgruppen. Bilden
Sie Sätze.
Ein Gericht höherer Instanz
anrufen; die Berufung wegen der Entscheidung der ersten Instanz einlegen; die
Berufungsschrift einreichen; den Eintritt der Rechtskraft aufschieben; die
Entscheidung anfechten; die vorgesehenen Fristen einhalten; die Entscheidung im
Rahmen des Antrags ändern; das Urteil nachprüfen; die Berufung
begründen; durch eine neue Entscheidung ersetzen; den Rechtsstreit neu
verhandeln; an das erstinstanzliche Gericht zurückweisen; das Urteil in
rechtlicher Hinsicht überprüfen; über vermögensrechtliche
Streitigkeiten entscheiden; das Recht verletzen; die Beschwerde einreichen;
einen neuen Beschwerdegrund enthalten.
ÜBUNG 4. Übersetzen
Sie die folgenden Wortgruppen. Prüfen Sie Ihre Kenntnisse.
обратиться в суд следующей инстанции; подать апелляцию на решение суда
первой инстанции; подать апелляцию (документ); отодвинуть срок вступления в
законную силу; соблюдать предписанные сроки: изменять только в пределах
ходатайства; проверять судебное решение; допускать апелляцию; достигнуть
определенной цены иска; обосновать апелляцию; заменить новым решением; провести
новое разбирательство по делу; вернуть дело в суд первой инстанции;
перепроверить решение в правовом отношении; выносить решения по имущественным
спорам; нарушить право; подать жалобу; содержать новое основание для жалобы
ÜBUNG 5. Ergänzen Sie die folgenden Sätze. Verwenden Sie die Wortgruppen
der Übung 3.
1. Die Lage ist dadurch
gekennzeichnet, daß... - Положение характеризуется тем, что...
2.Es hat sich
herausgestellt,daß... - Выяснилось, что...
3.Hinzu kam, daß... - К этому добавилось, что...
ÜBUNG 6. Übersefzen Sie die folgenden
Wortgruppen. Beachten Sie die fettgedruckten Adjektive.
das nächsthöhere
Gericht; über erstinstanzliche Streitigkeiten entscheiden; die frist- und
formgerechte Berufung; der neue tatsächliche Vortrag; die vom Amtsgericht
entschiedene Streitigkeit; die formelle Rechtskraft; die rechtshängige
Zivilsache
ÜBUNG 7. Übersetzen
Sie die folgenden Substantive.
der Rechtsmittelkläger; der
Rechtsmittelführer; das Berufungsgericht; die Tatsachenbehauptungen; das
Berufungsurteil; die Beschwerdefrist; der Prozeßstoff; der Parteiantrag;
der Sachverhalt; der Tatbestand; der Beschwerdewert; die Berufungszulassung
GRAMMATIK.
ÜBERSETZUNGSREGELN
Трудные случаи перевода распространенных причастных определений (Erweiterte Partizipialgruppen)
а) Если существительное имеет несколько распространенных причастных
определений, то перевод следует начинать с определения, стоящего непосредственно
перед существительным, например:
Die in der vor kurzem stattgefundenen Tagung des Bundestages
gefaßten Beschlüsse - решения, приняты на проходившей недавно сессии
бундестага
б) Если в распространенном причастном определении отсутствует существительное,
к которому относится причастие, то оно восполняется на основании контекста,
например:
Die vom zweitinstanzlichen Gericht getroffene Entscheidung in der Sache
ist besser begründet, als die im erstinstanzlichen Gericht gefaßte -
решение по делу, вынесенное судом второй инстанции, лучше обосновано, чем
решение, вынесенное судом первой инстанции.
в) Существительное, к которому относится распространенное причастное
определение, может не иметь артикля или заменявшего его слова. В этом случае
следует сделать грамматический анализ предложения, чтобы определить, какие
слова входят в причастное определение, например:
Mit einem Rechtsmittel angefochtene Entscheidungen werden im
zuständigen zweitinstanzlichen Gericht überprüft. - Обжалованные
в допустимой для данных обстоятельств форме решения проверяются в соответствующем
суде второй инстанции.
ÜBUNG Übersetzen Sie die folgenden
Sätze.
1. Der Bundesrat hat folgende
Aufgaben und die ihnen entsprechenden Befugnisse wahrzunehmen. 2. In den im vor
kurzem veröftentlichten Gesetz besonders genannten Fällen ergeht die
Entscheidung durch Beschluß. 3. Das den normalen Verlauf des
Zivilverfahrens abschließende Stadium ist der Eriaß der
gerichtlicnen Entscheidung über den vom Klager gemachten Anspruch. 4. Die
am 20. April eihgegangene das zivilrechtliche Verfahren einleitende Klage wurde
im Landgericht geprüft. 5. Nach ausreichender Klärung des von den
Parteien vorgetragenen Sachverhalts wurde die Entscheidung gefällt. 6. Der
Vorsitzende hat vom Gericht in der mündlichen Verhandlung gefällte
Entscheidungen zu verkünden. 7. Der durch eine von beiden Parteien
angesfrebte Einigung beigelegte Rechtsstreit ist zu Ende. 8. Die über die
mit einem Rechtsmittel angefochtene Entscheidung entscbeidende höhere
Instanz prüft die Tatsachen nur in rechtlicher Hinsicht.
Список литературы
Для подготовки данной работы были использованы материалы с сайта http://www.zakroma.ru/