Реферат по предмету "Иностранные языки"


Alternative und ergaenzende Finanzierungsleistungen

Alternative und ergaenzende Finanzierungsleistungen Die Einleitung Als Alternative bzw. Ergaenzung zum Bankkredit wurden in den letzten Jahrzehnten spezielle Finanzierungsleistungen entwickelt. Fur sie ist charakteristisch, dass sie in der Regel in Verbindung mit bestimmten nicht- finanziellen


Leistungen angeboten werden. Sie kommen entweder in Frage, wenn bei hoher Verschuldung oder Fehlen erforderlicher Sicherheiten ein Bankkredit nicht zur Verfuegung steht, oder wenn sie guenstiger als der Bankkredit sind. Vorteile dieser Finanzierungsmoeglichkeiten liegen insbesondere in ihrer Kombination mit den zusaetzlichen Leistungen z.B. Service,


Beratung und andere Dienstleistungen sowie in der verglichen mit Banken weitergehenden Finanzierungsbereitschaft der Anbieter. Ihnen stehen allerdings, in der Regel auch relativ hohe Kosten gegenueber. Weiter will ich auf die wichtigsten dieser Leistungsarten naeher eingegangen. 1. Factoring Unter


Factoring versteht man den laufenden Ankauf und die Verwaltung Fakturierung, Buchfuehrung, Mahnwesen, Inkasso von kurzfristigen Forderungen aus Wa-renlieferungen und Dienstleistungen aufgrund laengerfristiger vertraglicher Verein-barungen mit oder ohne Uebernahme des Bonitaetsrisikos und Bevorschussung der Forderungen durrh ein spezialisiertes


Finanzierungsinstitut. Fuer dieses Geschaeft haben sich verschiedene Varianten herausgebildet, die man anhand des Leistungsumfangs und der Art der Forderungsabtretung unterscheiden kann. Faelligkeits- oder Maturity-Factoring liegt vor, wenn der Factor die Forderungen Wert Faelligkeitstag oder ohne Uebernahme des Delkredere ankauft und eine


Bevorschussung nicht vorgesehen ist. Echtes oder Old-Line-Factoring ist gegeben, wenn neben der Verwaltung der Forderungen auch Finanzierungsleistungen erbracht und das Kreditrisiko uebernommen werden. Bleibt das Kreditrisiko dagegen beim Klienten des Factors, dann spricht man von Unechtem


Factoring. Obwohl mindestens das unechte Factoring wirtschaftlich als Kreditgeschaeft anzusehen ist, zaehlt das Factoring-Geschaft bisher nicht zu den Bankgeschaeften des 1 KWG, so dass Factoring-Unternrehmungen bisher nicht direkt der Bankenaufsicht unterliegen muessen. Haelt jedoch ein uebergeordnetes


Kreditinstitut bei einem anderen nachgeordneten Kreditinstitut mindestens 40 der Kapitalanteile, so ist dieser zur Kreditinstitutsgruppe zu rechnen und unterliegt u.a. den entsprechendcn Eigenkapitalerfordernissen. Als nachgeordnete Kreditinstitute gelten auch Factoring- und Leasing-Unternehmungen vgl. 10a KWG. Das Geschaeft wird hinsichtlich der Forderungsabtretung als offenes, halboffenes oder stilles verdecktes


Verfahren betrieben. Beim offenen Verfahren Notification-Factoring wird dem Schuldner durch Rechnungsaufdruck oder Hinweis in den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen angezeigt, dass die Rechnungssumme dem Factor abgetreten ist und dass mit befreiender Wirkung nur an ihn gezahlt werden kann. Fuer Unternehmen, die sich in einer finanziellen


Anspannung befinden oder bei denen ein grosser Teil der Debitoren die Forderungsabtretung ausgeschlossen hat, erscheint das offene Verfahren nicht empfehlengswert. Hier kann das halboffene oder das stille Verfahren angewendet werden. Bcim halboffenen Verfahren wird die Zusammenarbeit mit dem Factor ebenfalls bekanntgemacht.


Der Vermerk aufder Rechnung des Lieferanten enthaelt hier jedoch nur die Aufforderung, zugunsten eines vom Factoring-Institut gefuehrten Kontos des Lieferanten zu regulieren. Der ausdrueckliehe Hinweis auf die Forderungsabtretung fehlt. Beim stillen oder verdeckten Verfahren Non-Notification-Factoring wird dagegen der


Glaeubigerwechsel nach aussen hin nicht erkennbar. Fuer den Factor liegt darin natuerlich ein erhoehtes Risiko. Er muss nicht nur darauf vertrauen, dass die Forderung tatsaechlich besteht und frei von Rechten Dritter ist, sondern auch darauf, dass alle Zahlungseingaenge umgehend an ihn abgefuehrt werden.


Bcim halboffenen und beim stillen Verfahren behalten es sich die Factoring-Unternehmungen vielfach vor, die Abtretung offenzulegen, wenn sich dies als erforderlich erweist. Die Begriffsbestimmung laesst bereits die drei Hauptfunktionen des Factoring erkennen - die Finanzierungsfunktion die Dienstleistungsfunktion und - die Delkrederefunktion.


Die Finanzierungsleistung des Factors besteht darin, dass er - beim Ankauf der Forderungen per Zahlungseingang bzw. zum individuellen oder durchschnittlichen Faelligkeitstag seinem Klienten einen Vorschuss auf die Bezahlung der Forderung gewaehrt oder - bei Uebernahme der Forderungen per Ankaufstag dem Klienten den Kaufpreis sofort gutschreibt.


Der Factor vereinbart mit seinem Klienten Limits fur dessen einzelne Abnehmer sowie eine Hoechstlaufzeit von normalerweise 90 bis 120 Tagcn fuer die Forderungen. Die Zahlungsfaehigkeit der Abnehmer prueft er haeufig schon bei Auftragseingang, so dass Lieferungeni an zahlungsschwache Kunden vermieden werden koennen.


Von dem Gesamtbetrag der Rechnungen werden zwischen 10 und 20 einem Sperrkonto gutgeschrieben, das dem Factor als Sicherheit fuer Zahlungsaufaelle dient, die aufgrund von Maengelruegen, Retouren, Skonti oder Boni eintreten koennen. Ausserdem sichert das Sperrkonto Regressansprueche des Factors aus der Haftung des


Klienten fur die Veritaet und - soweit nicht ausgeschlossen fuer die Bonitaet der Forderungen. Die Vorschuesse werden mit dem jeweils bankuebliehen Satz fuer Kontokorrentkredite verzinst. Beim Ankauf der Forderungen Wert Ankaufstag wird ein entsprechender Diskontabzug vorgenommen. Die Dienstleistungsfunktion ist die


Grundlage des Factoring-Geschaefts. Der meist obligatorische Standardservice umfasst in der Regel die Debitorenbuchfuehrung einschliesslich zeitnaher statistischer Auswertung des Datenmaterials sowie das Mahnwesen und das Inkasso. An die Stelle zahlreicher Kundenkonten tritt in der Buchfuehrung des Klienten das Konto des Factors. Neben der eigentlichen


Debitorenbuchfuehrung koennen dem Factor noch weitere Aufgaben wie die Fakturierung und die Erstellung von Umsatz- und Betriebsstatistiken oder die Umsatzsteuer- und Vertreterprovisionsabrechnung uebertragen werden. Die bankmaessigen Dienstleistungen bleiben bei der Hausbank des Klienten.


Auch das Mahnwesen und Inkasso ubernimmt der Factor. Dem Abnehmer gegenueber treten dabei - je nachdem, ob die Forderungszession often oder still erfolgte der Factor, sein Klient oder beide gemeinsam auf. Die Einschaltung des Factors kann zu schnellerer Bezahlung der Aussenstaende fuehren, denn der


Factor wird konsequenter als der Lieferant mahnen, und die Abnehmer fuerchten, durch Zahlungsverzoegerungen ihren Ruf und u.U. auch die Geschaftsverbindung mit anderen Lieferanten zu gefaehrden, die ebenfalls Klienten des Factors sind. Die Kapitalbindung in den Aussenstaenden wird abgebaut mit dem vorhandenen


Kapital kann ein hoeherer Umsatz oder mit einem niedrigeren Kapital ein bestimmter Umsatz bewaeltigt werden. Agressionen und Aerger ueber die Mahnungcn werden auf den Factor abgelenkt. Auf der anderen Seite darf aber auch nicht uebersehen werden, dass das Verhaeltnis zwischen dem Klienten und seinen Abnehmern leiden kann.


Der Spielraum fuer Kulanz beim Einzug der Forderungen ist beim Factor geringer. Dies schliesst nicht aus, dass der Factor zu Zielverlaengerungen und anderem Entgegenkommen bereit ist, wenn die Umstaende des Einzelfalles dies zulassen. Den Branchenusancen und den Erfordernissen individueller Behandlung der Kunden muss der


Factor Rechnung tragen. Eine kleinliche Inkassapolitik widerspricht auch seinen eigenen Interessen und er wird deshalb bemueht sein, finanzielle Schwaechen bei den Abnehmern seines Klienten durch konstruktive Beratung und Hilfestellung ueberwinden zu helfen, um so seinen eigenen Umsatz langfristig zu sichern. Fue die Factoring-Unternehmungen gehoert es zu den charakteristischen


Leistungen das Kreditrisiko bei den von ihnen angekauften Forderungen zu uebernehmen. Kommt der Abnehmer seinen Verpflichtungen bei Faelligkeit nicht nach, dann traegt der Factor nach Ablauf einer mit den Klienten vereinbarten Karenzzeit von 90 bis 120 Tagcn den vollen Forderungsaustall ohne


Selbstbehalt und ohne dass zuvor die Zahlungsfaehigkeit des Abnehmers nachgewiesen werden muss. Um das Kisiko fur den Factor zu verteilcn und zn begrcncn. wird dcr Klicnl 1111 Factoring-Vertrag verprtichtct. durcli Cilolialzi.ssion allc walirciid tics Vertr.igs-vcrhaltnisscs .ntstclHndcn rordcriini.cii nis


W.iiriilnliri.i.n niid I i.isriinicn odcr samtlichc Fordcrungcn cincs bcstiiTimtcn Ums.itzbcrcichs abzutrctcn iiiid zum Kaut aiizubietcn. lirjcdi.n Kiiiidcn dcs KliciitLii vird ii.nli li.iiikiii,ilSiL,r Kmlit-wiirdigkeitspriifung anhand von Haiukls lank- niid Sclhst.uiskiinttcn sowic zcitnaher Bilanzuntcrlacn und insbcsondcrc aufHrund dcr


Ertahrungen mit dcr Zahlungsweisc dcs Abnchnurs cine Grcnzc fcstgclcgt. bis zu dcr Fordcriingcn angckauft wcrdcn. Der Risikobcgrcnzung dicnt schliclich auch, da8 das Zahlungszici 90 bis 120 Tagc nicht ubcrschrcitcn soil und die diirchschnittlichc Kcstlaufzeit mit ci-rali-rungsgemaB ca. 50 Tagcn rclativ niedrig gchaken wird.


Die Irovision Hir die Ubernahme dcs Krcditrisikos wird mcist zusammcn mit dcm Dienstlcistiingsciitgclf als sog. Factoring-Gebiihr bcrcchnct. Dercn Satzc licgcn zwischcn 0,7 bis 2,2 von dcr angckauftcn Fordcrung. Das Leistungsbundel aus Finanzierung, Dienstlcistung und Risikoschutz bildet den Kern dcs Factoring-Angcbots.


Jede cinzclne dicser Lcistiingsartcn kanii .111 sich auch von Spezialuntcrnchinungcn erbracht wcrdcn. l3as Spczifischc dcs Factoring ist die Zusammcnfassung zu einem aufden individuellcii Ikdart.nisgcriclitctcn Leistungspakct. Dariibcr hinaus wcrdcn von den Factoriintcrnclimiiiigcn in untcr-schiedlichem Umfang wcitcrc


Lcistungen wic z.U. die Lictcrung von Krcditaus-kunften, Marktinformationcn und Untcrnchmungsbcratung, insbcsondcrc bci Pla-nung und Finanzierung, angcbotcn. 13urch ihre breitcn Wirtscliartsbczieliungcn. ihre Vertrauensposition sowic durch ihr quaHfizicrtcs Personal und die Lcistungsta-higkcit ihrer EDV-Anlagcn crschcincn sic fur solchc


Aufgabcn als bcsondcrs pradc-stiniert. aoAcs- rn AuBcnhandcl konncn durcli die Zusammcnarbcit mit cincm Factor die ott hwcr zu bcurteilendcn rcchtlichcn und wirtschattlichcn Risiken des Auslands- totSiOi verkehrs vcrmindcrt wcrdcn. lic Factoring-Cicscllscliaftcn sind hicr aucli hcrcit. sich auf Umsatzteilbercichc, wic ctwa das Exportgescharc mit cincm


Land odcr mehrcrcn Landern, zu bcschrankcn. Bcim Auslandsfactoring kann dcr Exportcur dirckt mit cincm Factor seiner Wall im Land des importeurs zusammcnarbeiten sog. Import-Facforing. n der Kcgel sind aber dcr Exporteur und scin Factor sowic dcr mporteur und cin Factor im Lande des Abnchmers betciligt. Dcr Factor im Lande dcs Importeurs vcrpflichtct sich gegcnubcr dcm


Factor dcs Exportcurs, die Fordcrung bei ausrcichcndcr Bonitat des Abnehmcrs anzukautcn, wobci cr rcgclmaBig aucli das Krcditrisiko ubcrnimmt. Daraufhin gibt dcr Inlandstactor scincm Klicntcn cine cntsprcclicndc eigcne An-kaufszusage. 1st die Exportlicfcrung ausgcfuhrt. vcrkauft dcr Exporteur die


Forde-rung unter Obergabe dcr Vcrsanduntcrlagcn an seincn Factor, dcr sic scinem Kor-respondenten im Land des Importeurs weiterverkauft. Soweit dies vcrcinbart und devisenrcchtlich zulassig ist, konncn politischc Risiken und bci Fakturicrung in Auslandswahrung Valutarisikcn aufden Factor abgcwalzt wcrdcn. Dcr Exporteur knnn dcshalb iinsfuTe


Znhlimskonditionen nnbietcn unrl nnfcinc besondcrc Zaii- lungssichcrung etwa durch Akkrcditiv oder Zahlung nur gcgcn Dokumcntc ver-zichten. Die Kosten fur das Auslandsfactorina sind jc nach Znhlungszici lind Schuldncrland um ca. 0,25 bis 0,35 vom Umsatz hulicr als beim Inl.iiids-Factoring. Ober den remen


Finanzservice hinaus bietcn international tatigc Factoring-Institute Sonderieistungen wie die Hilfe bei der ErschlieBung von Auslandsmarkten und die Vermittlung von Kontakten zu Importeurcn oder die Lagcrung, Verzollung und den Transport von Waren an. In 1986 betrug das Exportfactoring ctwa 1,5


Mrd. DM und das Importfactoring etwa 0,7 Mrd. DM. Nutzen und Nachteile des Factoring lassen sich letztcn Endes nur individuell fur die konkrete Situation cincr Untcrnchmung bcstimmcn. Wcscntlichc Vortcile erge-ben sich im Finanzierungsbereich. Dcr Factoring-Vcrtrag sichert unabhangig von der Lage auf den


Finanzmarkten dem Klicntcn cin mitteliristiges l-4Jahre Fi-nanzierungsvolumen, das sich der Umsatzentwicklung und damit dern Mittelbedarf fur AuBenstande und Lagerhaltung automatisch anpaBt. Diese Vorteilc zeigen sich besondcrs bei plotzlichcn Marktchancen und groBen Auftragcn. Sie machcn Factoring vor allcm fur wachscndc undjunge


Untcrnchmungen intercs-sant, die noch nicht iiber bankiiblichc Sichcrhcitcn, wic insbcsondcrc Grundpfand-rechte, verfugen. In der Bilanz fuhrt die Factoroing-Finanzierung zu cinem Aktivtausch von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Guthaben bei Kreditinstitutcn. Werden mit den Factoring-


MitteIn Warenschuldcn getilgt, so tritt cine Verbesse-rung des Liquiditatsbildes bzw. cine Bilanzvcrkurzung und damit Vcrbcsserung der Eigenkapitalrclationen ein. Krcditwurdigkeit und Anschen stcigen. Konnen durch den Einsatz von Factoring sog. Dauerschulden langcrfristigc Bankkredite vcr-micden werden, lassen sich steuerliche


Vorteile Gcwcrbestcuer erziclcn Einc sinnvollc Nutzung der Factoring-Dienstlcistungcn crfordcrt beim Klientcn allerdings einc UmsatzgroBe und Rechnungszahl, die den rationcllcn Einsatz von EDV-Anlagcn ermoglichcn. A1s RichtgroBcn konncn cin Mindcstumsatz von 2 Mio. DM und ein Hochstumsatz von 100 200


Mib. DM dicnen, von dcm ab cs injedem Fall glinstiger sein wird, die vom Factor angebotcnen Leistungen selbst zu erbringen. Die Abnehmer sollten ubcrwiegcnd Dauerkunden sein, weil die Kosten der Bonitatsprufung und der Fordcrungsverwaltung Einmalgeschaftc zu stark bcia- B sten und der Factor sich bei den


Stammkunden seines Klicntcn aufgrund cigener Erfahrungen ein Urteil iiber die Zahlungsweise bilden kann. Dcr Kundenkreis sollte i wenigstens von durchschnittlicher Bonitat und nicht zu klein sein, damit einc moglichst breite Risikostreuung erreicht wird und die Rationalisierungsmoglich-keiten im Verwaltungsbereich zur Geltung kommen konnen. Die Forderungen sollten nach


Hohe und Laufzeit innerhalb bestimmter Grenzen liegen. AuBerdem diirfen sie nicht mit Rechten Dritter, insbesondere einem verlangerten Eigentums-vorbehalt oder einem Abtretungsverbot des Schuldners bclastet sein. SchlieBlich sollte der abgetretene Forderungsbestand nicht in nenncnswertem Umfang durch berechtigte


Wandlungs- oder Minderungsbegehren geschmalert wcrdcn. Deshalb kommen als Factoring-Klienten nur Unternehmungen mit qualitativ guter Pro-duktion und solidem kaufmannischen Verhalten in Frage. a Zuverlassigkeit und Vertrauenswurdigkeit sind auch beim Factor angesichts der wirhtigstc Vorbcdingung tin- jcdcn geschiiltlichcii


Lrlolg. Wriki silllc ilci i.uiki iilrr rinr gute Eigenkapitalaussl.ittung v-rliii,i.n, dcnn In- Klicut iniiH d.ii iiil viTtniucn kolinen, daB seine geschnfflichc F.ntwkklung iiklit durch cine uiigcrrclitlcrtigl restriktive Limitpolitik dcs Factors bchindcrt wn-d. Scit Eintuririing des hictoi-ing Endc dcr 5 cr l.ihrc knnim imr Iiii i.rliiltnisini-


Big bescheidener Marktanteil crobcrt wcrdcn Volumcn im Jahrc W .i ctw.i 10,5 Mrd. DM. Ein wichtiger Grund, dal3 sich Factoring in Dcutschland bislu-r noch nicht in dcm crwartcten Unitang durdisetzcn konnrc, liegt in dcm noch immcr rclativ gcringcn Bekannthcitsgrad. Hcmmcnd wirkcn sicli iul5irdcin die verbreitete


Zuriickhaltung gcgcnuber Finanzicriiiigcii durcli lol dcl lngscssioll sowie die Befurchtung aus, durch die Zusainmenarbeit mit dem Factor m Sclbstan-digkeit einzubuBcn und diescm allzuvici Einblick gcwahrcn zu miisscn. Als spczitl-sches Hemmnis durftc wohl auch die zunehmendc Praxis von GroBuntcrnclimun-gen zu beurteilen sein,


Forderungen, die sich gcgcn sic richtcn mit cincni Abtrc-tungsverbot zu belegen. Mittelstandischen Zulicfcrantcn bicibt bci solchcn Forderungen dercn Einsatz zu Finanzicrungszwcckcn vcrwchrt. lic vicllcicht vvicli-tigste Ursachc ist abcr wohl die Konkurrcnz diirch das bedai-fsgcrcchtc und flexible Finanzierungsangcbot dcr Univcrsalbankcn sowic durch


Icistungstaliigc EDV-Scr-viccuntcrnchmcn. 2.3.2 Leasing Ein Leasing-Geschaft to lease mietcn, vcrmietcn licgt vor, wcnn cin Wu-t- lriii schaftsgut einem Leasing-Nchmcr vom Leasing-Gcbcr gcgcn Entgcit zcitwcisc uberlassen wird. Da Leasing nicht zu den Bankgeschnftcn dcs 1 Abs. 1 KWG zahit, unterlicgen die


Lcasing-Gcsclslchatten, ubcrwicgcnd Tocliter von Krcditinsti-tuten, auch nicht dcr Bankcnautsicht. Halt cm libcrgcordnctcs Krcditinstitut bci einem anderen nachgcordnctcn Krcditinstitut mindcstciis 40 dcr K.ipit.il.nitcilc, dann ist dieses zur Kreditinstitutsgruppc zu rcchncn und untcrlicgt u.a. den Eigcn-kapitalanforderungen fur Bankcn. Als nachgcordnctc


Krcditinstitutc gcltcn aucli eruppenzugehorige Leasing-Unternehmungen vgl. lOa KWG. Uci Investitionen erfordcrn heute aufgrund zunchmcndcr Kapitalintcnsitat uiid stci-gender Anschaffungsprcisc cincn standig wachsendcn Kapitalcinsatz. Angcsiclits dcr anhaltenden Vcrschlechtcrung der Sclbstfinanzicrungskraft und dcr Kapitalstruktur wachst daher die


Zahl der Untcrnchmcn, dcrcn Kapitalbcdarf diirch die traditioncl-len Formen der Eigen- und Kreditfinanzierung nicht mehr gcdcckt wcrdcn kann. Die Moglichkeit zur Aufnahme langfristigen Fremdkapitals wird durch die Tatsachc begrenzt, da6 Universalbanken einen Gesamtverschuldungsrahmcn flir die Untcr-nehmung festlegen, uber den hinaus sie die Krcditvcrgabc ablchncn.


Im Gcgcnsatz dazu bilden beirn Leasing objektbezogene und ertragsorientierte Aspekte sowie die beim Leasing-Nehmcr zukunftig crwartctc Entwicklung die wichtigstc Grundlage fur die Bereitstellung der Finanzicrung. AuBerdem werden die einzelnen Vermogensgegenstandc cines Untcrnehmcns von Banken nur bis zu einer bestimmten


Beleihungsobergrcnzc als Krcditsicherhcit akzeptiert. Ein entscheidender Vorteil des Leasing bestcht dcmgcgcnubcr darin, dali Leasing-Gesellschaften aufgrund ihrer speziellen Marktkenntnisse und ihrer besseren Verwertungsmoglichkeiten bcreit smd, cine 100ige Fremd- finanzierung zu gcwahrcn. Leasing, das im Untcrschicd znm cigcn- icier Ircnidli-nanzicrtcn


Kaufim Anschaffungszcitpunkt keinen eigenen Kapitalcinsatz crfor-dcrt, wird dahcr zu cincr immcr wichtigcrcn FinanzicrLingsaltcriiativc. Dicser Um-stand kann in Verbindung mit den wcitcren Vortcilcn dicscr Fin.inzierungsfurm, z.B. den Serviceleistungen des Leasing-Gcbcrs, Leasing auch fur Untcrnchmcn attraktiv erschcinen lassen, die den Kaufcines


Invcstitionsobjekts durch Eigcnkapital odcr Bankkrcdite finanzicren konntcn. Neben dor Verbcsscrung der Liquiditat crmoglicht Leasing cine Kapitalfreiset-zung und die Mobilisierung eventuell vorhandener stiller Reserven. Beim 1 sogcnannten Sale-and-Lease-Back-Verfahren wcrdcn vom zukunftigcn Lca-sing-Nchmcr Aniagcgiitcr aus scincm Vcrmogcn an cine


Lensing-GcscIlschaft vcr-kauft und glcichzcitig zum AbschluB eincs Leasing-Vcrtragcs zuruckgcmictct. Durch den Verkauf werden die im Aniagevermogen in Hohe dcr Diffcrcnz zwi-schen Buchwcrt und Verkehrswert cnthaltcncn stillcn Rcscrvcn aufgelost il Aus der Sicht eines potentiellen Leasing-Nehmers sprechen vor allem folgcnde


Argumente fur Leasing als Alternative und Erganzung herkommlichcr Finanzie- rungsformcn - Erhaltung der Liquiditat - Schonung des Eigenkapitals - umfangreiche Serviceleistungen des Lcasing-Gcbers z.B. tcchnischcr Kundcn-dienst, Ubcrnahme der gesamtcn Bauherrcnpflichten - sichere Kalkulationsbasis des


Leasing-Nehmers durch feste Mictratcn - Aufbringung dcr Leasingraten aus den Ertragen des Lcasing-Objektcs - steuerliche Abzugsfahigkeit der Leasingraten - Moglichkeit der Kapitalfrcisetzung und Mobilisierung stiller Rcscrvcn durch das Sale-and-Lease-Back-Verfahren. L- Die standige Ausweitung der


Angebotspalette der Leasing-Gcsellschaften hat dazu gefuhrt, daB heute eine Vielzahl beweglicher und unbeweglicher Wirtschafts-giiter im Leasing-Verfahren zur Verfugung steht, d.h. leasingfahig ist. Nach der Art der Leasing-Objekte wird zwischen Mobilien- und Immobilien-Leasing unter-schicden. Trotz des breiten


Spektrums prinzipiell Icasingfahigcr Objekte cntfallt der groBte Teil der Leasinginvestitionen im Mobilienbereich auf Fahrzeuge und Biiro-maschinen einschlieBlich EDV-Anlagen sowie Produktions- und Versorgungsanla-gen. Beim Immobilienleasing stehen Produktions- und Lagerhallen an der Spitze, gefolgt von


Geschafts- und Burogebauden. Allerdings laBt sich die Frage nach der Leasingfahigkeit eines Objektes nichfunabhangig von der vom Leasing-Neh-mer gewiinschten Mietdauer und damit von der Art des Leasing-Vertrages beant-worten Leasing kannJe nach Vertragsgestaltung, in Form eincs Operate-Leasing-Vertra-


Wyt1- C ges oder eines Financial-Leasing- Vertrages erfolgen. Operate-Leasing-Ver- A trage sind durch eine im Verhaltnis zur betriebsgewohnlichcn Nutzungsdauer des Objektes kurzfristige Mietdauer gckennzeichnct. In der Regel ist der Vertrag jederzeit kiindbar. Diese Variance bietet dem Leasing-Nehmer daher die Moglichkeit, ein voriibergehend benotigtes


Wirtschaftsgut durch Leasing zu nutzen, ohne eine langfristige Investition tatigen oder cine langfristige Bindung eingchen zu miisscn. Allcrdings ist das Angcbut an Mictobjcktcn ini Opi.T.iti l r.isnii- Ai rl.ilirrii wesentlich gcringer .il.s heim Fiii.nicinl-l.i isini Dk- Amoi-tis.uion der l.c.isini-


Gcgenstandc crfolgt hicr im Verlaut mchrcrer Mictverhaltmssc inid sctl d.ilicr einen besonders hohen Grad an Fungibilitat inid cincn tri.limsi.licii Si.nii.l voi-aus, der das Risiko cincr Verwaltung weitgehend .iiissi.lilkBt. F,s Ikgt ,nit drr H.ind, daB damit die Zahl der leasingfahigen Guter stark cingeschrankt wird. Hinzu kommt, daB nur cine gcringc


Anpassungsinoglichkcit an die individiicllcii IScdiirt-nissc des Leasing-Nclimcrs bestclit, da die Objcktc dcii Aiitori.lcigi.ii i.iiicr Vicl-zahl potcntieller Lcasing-Nchmer entsprechcn musscn. Typischc Ucispicle sind Mietwagen, Buroraumc in-id Lagcrhallcn. Diesc Einschrankungcn gcltcn bci Financial-


Leasing- Vcrtragcn in wcit gerin-gcrem MaBc. Dabci handelt es sicli urn langfristige, wahrend der Grundmiet-zeit unkiindbare Vertrage, die dadurch charaktcnsiert sind, da5 das Lcasing-Objekt durch die Zahlungen eines cinzigen Mietcrs amortisicrt wird. Gcgcnstand eines Financial-Leasing-Vertragcs konncn dcshalb samtlichc Mobilicn und Immobi-lien sein, die wirtschaftlich sclbstandig nutzbar und vcrwcrtbar sind.


Andcrs als bcim Operate-Leasing tragt beim Financial-Leasing, in jcdcm Fall der Leasing-Nchmer das Investitionsrisiko. Als Leasing-Nehmcr komincn Unternehmen sarntlicher Branchen, private iii-Haushalte und die offentliche Hand in Bctracht. Die Nutzung von Leasii-ig cliincr konzentriert sich jcdoch in der


Praxis auf den Unternehmensscktor und zwar in folgcnden Bereichcn - verarbeitendes Gcwerbc - Handel Energiewirtschaft Bauwirtschaft. Insbesondcrc scit 1983 trctcn auch privates Haushaltc als Lcasing-Nchmcr-Gruppe, insbcsondcrc durch private Auto-Leasing, in Erschcinung. Zur Befriedigung seines


Leasingbedarfes stehen dem potcntiellen Leasing-Neh- ,cin-Crte mer verschiedene Leasing-Geber zur Vcrfugung. Als solchc kommcn grundsatzlich Hersteller oder spezielle Finanzierungs-Leasing-Gesellschaften in Frage. Hersteller-Leasing dicnt als Bcstandteil dcs absatzpolitischcn


Instrumentariums desjeweiligen Produzenten der Absatzfbrdcrung bcstimmtcr Erzcugnissc. Das Lca-sing-Angebot beschrankt sich deshalb auf die Produkte des bctreffcndcn Herstcllcrs z.B. Kraftfahrzeuge, Datenverarbeitungsanlagen. Finanzierungs-Lcasing zielt da-gegen daraufab, die Nutzung eines beliebigcn Leasing-Gegcnstandcs aus der breitcn


Palette leasingfahiger Wirtschaftsgiiter verschiedener Hersteller zu finanzicrcn. Eine Leasinggeschaft kommt zustande, indem der Nehmer zunachst einen Lea- Trclwisclu sing-Antrag an eine Leasing-Gesellschaft stellt. Diese erteilt einem Lieferanten einen Ahwickliin entsprechenden Kaufauftrag oder tritt in die bereits laufcnde


Bestellung dcs Kunden ein. Der Leasing-Nehmer wird die Beschaffung des Leasing-Gegenstandes haufig von vornherein der Leasing-Gesellschaft uberlassen, um sich deren Marktstellung und Know-how zunutze zu machen. Nach Ubernahme dcs Objcktcs durch den Leasing-Nehmer bezahit die Leasing-Gesellschaft die


Lieferantenrcchnung und bc-rechnet dem Mieter in der Folgczeit die vereinbarten Mietraten. Der Leasing-Geber nimmt den Antrag dcs Kunden allcrdings nur an, wcnn er aufgrund eincr Bonitatspriifung zu deni Ergcbnis kommt, d,C tier Lr.ismg-NcI zur Erfullung seiner Zahlungsvcrpflichtungcn in dcr


Lagc scin wird. Lcasing-Gcsell-schaften stellen dabci prinzipiell die glcichcn Bonitatsanfordcrungcn an ihrc Kunden wic Krcditinstitutc. Der AbschluB cincs Financial-Leasing-Vcrtragcs stellt fur den Lcasing-Nchmcr cine mittcl- bis langfristige Belastung mit relariv hohen Fixkostcn dar. Beim sog. Vollamortisationsleasing sind die


Leasingraten so bemessen, daB die wahrcnd dcr Grundmietzeit geleisteten Zahlungen dcs Lcasing-Nehmers die gesamten Kosten und die Gewinnspanne des Leasing-Gcbers dccken. Danach stcht dem Leasing-Nchmer entwcdcr cine Kauf- odcr Mictvcrlangerungsoption zu odcr cr ist zur Ruckgabe des Objektcs verpflichtet. Der Teilamortisationsvertrag, auch


Rcstwcrtmodcll gcnannt, ist so gcstaltct, daB das Lcasing-Objckt nach Ablaut dcr Grundmietzeit erst bis zu einen-i im vor-aus festgelegten Restwert amortisiert ist. Dcr vcrblcibende Betrag ist durch den bisherigen Leasing-Nehmeroder durch Vcrkaufbzw. Vcrmictung an cinen Drittcn aufzubringen. Falls kein Kaufer oder Nachmieter gefundcn wird, ist der


Leasing-Nehmer in der Regel zur-Ubernahme der Deckungslucke vertraglich verpflichtet. Da diese Zahlungsverpflichtungen bei der Kreditwiirdigkeitsprufung durch Banken berucksichtigt werden, bewirkt Leasing kaum eine Schonung der Kreditlinicn. Vielmehr fuhrt der hohe Aufwand fur Mietzahlungen tendenziell zu einer Ein-schrankung der


Verschuldungskapazitat des Lcasing-Nchmcrs bci potcntiellen Krc-ditgebern. Injedem Fall ist Leasing unter Kostenaspekten gegeniiber dem Kaufeines Invcsti-tionsobjektes nur dann vertretbar, wenn durch eine entsprechende Vertragsgestal-tung sichergestellt ist, daB die Leasingraten als laufendc Betriebsausgaben den Ge-winn und damit die gewinnabhangigen


Steuern des Lcasing-Nehmers bilanzie-rungspflichtig ist. Die Kernfrage dcr steuerlichen Zuordnung ist durch ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes und mehrcre Eriasse des Finanzmi-nisters geklart worden. Nach dem BFH-Grundsatzurteil zur steuerlichen Behand-lung von Leasingvertragen vom 26. 1. 1970 sind


Lcasing-Gegenstandc dem Lea-sing-Gebcr zuzurechnen, wenn 1 die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 der betriebsgewohnlichen Nut-zungsdauer des Objektes liegt und bei cinem eventuellcn Optionsrecht des Leasing-Nehmers ein angemessener Preis vereinbart wird, 2 der Leasing-Gegenstand nicht speziell aufdie Verhaltnisse des


Leasing-Nehmers zugeschnitten ist und nach Ablauf der Grundmietzeit eine anderwettige wirt-schaftlich sinn voile Verwendungfinden kann. Nach den Lcasing-Erlassen ist die Zurcchnung der Lcasing-Objckte zum Leasing-Geber auch bei folgenden Vertragskonstruktionen stcuerlich zulassig - der Leasing-


Nehmer ist im Rahmen cincs sog. Teilamortisationsvertrags mit Andienungsrecht verpflichtet, den Lcasing-Gegcnstand aufVcrlangcn dcs Lea-sing-Gebers zum Restwert zu kaufen, falls nach Ablaut der Grundmietzeit keine Einigung uber eine Mietverlangerung zustandc kommt. Dcr Leasing-Nehmer hatjedoch keinen Kaufanspruch.


Beim sog. Teilarnortisationsvertrag rnit Mehrerlosbeteiligung wird der I.i.nsing-Gi.gcnst.ind n.uh Ahl.uit iki-ii-iindiuii.ti.it vrrk.mlt. I Hl I .i isiiiu Nrl- mcr mulS die Dittcrenz zwisclun Vcraul.Kriiiigsirlos i.l Kcsii.n Iniili .n.ili lung ausglciclicn. An cinrin i.vrnHH.lli.n Vi.rvvi.iti.siiH.lircrlos k.iiin di.r 1 c.i- siliH-


Nchmcr his 711 75 hctciligt scin. Dcr Lcasing-Nchmcr lint dabci die Muglichkcit, durcli i iitspri.i.liciuli. Ki li.ini.l- lung dcs Lcasing-Objcktcs sclbst zu cincm gi.iiisligi.ii Vi.rvvi itiinsi.rlos Iciiilr.i- gcn. Konncn durch den Einsatz von Leasing so. laucrscliulden l.iiigcrlnstigc Ikiiik- kredite beim Leasing-Nchmcr vermicdcn wcrdcn, lasscn sicli yf. cwcrhi stcucrlichc


Vortcilc crziclcn. 2.3.3 Kapitalbeteiligung Die standige Verschlechterung dcr Eigcnkapitalausstattung dcr dcutschcn Wirtschaft stellt insbesonderc Kicin- und Mittclbetricbc vor schwicrige Finaiizicrungspro- i.vf bleme. Im Gegensatz zu cmissionsfahigen Kapitalgcscllschaftcn ist ihncn die Eigcnfi- nanzierung ubcr den organisierten


Kapitalmarkt vcrschlosscn. Ein Auswcichcn auf ,e Fremdfinanzierung ist mangels bankiiblichcr Sichcrhcitcn in viclcn Fallen unmog- lich. Die daraus rcsulticrcndc speziflsche Finanzierungsliicke bildctc den Aus-gangspunkt flir die Ubcrlcgungcn zur Grundung von Kapitalbctciligungsgcscll-schaften KBGen. KBGen sind Gesellschaften, die nicht cmissionsfahigen


Untcrnchmcn Eigcnkapi- Kcsrilt tal in Form von Minderheitsbetciligungcn ohnc Stcllung von Sichcrlicitcn fur cine begrenzte Zeit zur Verfugung stcllcn. Diese Begriffsbestimmung macht wichtige Funktioncn dcr Kapitalbeteiligung liiiltio deutlich. Aus der Sicht des Beteiligungsnehmers stcht die Finanzierungsfunktion im


Vordergrund. Das zusatzlichc Eigcnkapital kann fur Zwcckc, die von dcr Exi-stenzgrundung ubcr Rationalisicrungs Modcrnisicrungs- und Erwcitcrungsinvc-stitionen bis zur Auszahlung von Gesellschaftern rcichen, eingcsctzt wurdcn. Erweiterung der Eigenkapitalbasis und damit dcr Haftungsgrundlagc


Unternehmung schafft abcr zuglcich auch die Voraussctzung flir die Aufnahmc weitcren Frcmdkapitals. AuBcrdem bietcn die KBGen ihrcn Bctciligungsnchmcrn eine i.d.R. unentgcltlichc Beratung in alien Finanzicrungsfragcn. Angcsichts bci Klein- und Mittelbetriebcn fchlcndcn Spczialistcn fur


Finanzicrung, Rccht, Stcucrn usw. ist dcr Beratungsfunktion besondcre Bcdcutung beizumcsscn. o Nach der Zielsetzung und dcm Gescllschaftcrkreis lasscn sich zwei Grundtypen life von KBGen unterscheiden - private, crwcrbswirtschaftlichc KBGen cincrscits KW und offentliche, nicht erwerbswirtschaftliche


Gcsellschattcn andcrcrscits. Vc crstcn privaten, erwerbsorientierten KBGen wurdcn in dcr Uundesrepublik als Gc-meinschaftsinstitute verschiedener Kreditbankcn, insbesonderc Privatbankiers, ge- Iriiiiv. grundet. Andcre Krcditinstitutc folgten mit dcr Errichtung cigcncr KBGen. Dane- Kff -I ben umfaBt die Gruppc der privaten


KGBcn noch einige Gesellschaften, deren Kapital von Nichtbankcn gehaltcn wird. Dicsc sindjcdoch sovvohl zahlcnmaBig als auch nach dcm Finanzierungsvolumcn von rclativ gcringcr Bcdeutung. SchlicBlich I ii sind in diesem Zusammenhang die von Banken bzw. Nichtbanken gctragencn Wagniskapital-Gescllschatten zu ncnncn, die sich dcr


Finanzicri.ingJungcr, innovati-vcr Unternehmungcn, insbesondcrc aus dem Gcbict dcr Hochtcchnologic, wid-men. Die von Kreditinstituten gctragcncn K.BGcn arbcitcn sowohl bci dcr Kcfinanzie-rung als auch bci dcr Vcrgabe von Bctciligungcn cng mit ihrcii Gesellschattcrbankcn zusammen ihr Angebot bildet einen intcgricrtcn Bestandtcil dcr Finanzicrungspa-lette der


Mutterbanken. Die Geschaftspolitik der KBGen der Banken kann deshalb nicht unabhangig von den Zielen der Gesellschafterbanken geschcn werden. Diese sehen in der Kapitalbeteiligung sowohl cin Instrument zur Erganzung bank-maBiger Finanzierungsformen als auch cine Kapitalanlagemoglichkcit mit eincr meist guten Renditeaussicht. Die gcschaftspolitische Zielsetzung dcr


KGB bcstcht deshalb darin, unter Beriicksichtigung der Gesamtkundenbeziehung eine nachhaltige, dem Risiko angemessene Rendite zu erzielen. Aufrund dcs engen Zusammenhangs zwischen Betciligungs- und Bankgeschaft wird die Rendi-teerwartung jedoch regelmafiig unter der einer bankunabhangigen, erwerbswirt-schaftlichen KGB liegen. Sanierungsbeteiligungen sind jedoch injedem


Fall ausge-schlossen. Aufgrund dieser Zielsetzung kommcn als Beteiligungsnehmer grundsatzlich nur gesunde, wachstums- und ertragsstarke Unternehmen in Betracht, die eine Verzinsung des Beteiligungskapitals in Hohc von ca. 15 p. a. crwartcn lasscn. Als Auswahlkriterien dienen die Umsatzentwicklung der IctztcnJahre, das Produk-tionsprogramm, die


Marktstellung und vor allem die Qualifikation des Managements des potentiellen Beteiligungsnehmcrs. Uber die Gewinnbeteiligung wird ubiicherweise eine Vereinbarung getroffen, nach der die KBG einen am Kapitalmarktzins ausgerichteten Festzins und eine von der Hohe des Restgewinns abhangige variable Verzinsung crhalt. Die Teiinahme der KBG am Wachstum der stillen


Reserven des Betciligungsnehmers erfolgt zur Vermeidung komplizierter Bewertungsproblcme i.d.R. liber cine Wcrtzuwachs-vergiitung z.B. 2 p. a, die meist in die Zinsregelung einbczogen wird. Fur die Beteiligung am Verlust bildet grundsatzlich bci alien KBGcn die Hohc der Einlage die Obergrenze. Die KBGen des


Sparkassensektors schlicBen allerdings im Innenverhaltnis bei freien, d.h. nicht often tlich geforderten Kapitalbeteiligungen, eine Teiinahme am Verlust i.d.R. aus. Die Hohe der Beteiligung ist sowohl unter Kostenaspekten als auch unter Risikogesichtspunkten zu sehen. Deshalb legen crwerbswirtschaftliche KBGen i.d.R. eine Mindestbcteiligungshohe und als Obergrenze der einzclncn


Beteiligung einen Prozentsatz ihrer eigenen oder gesamten Mittel fcst. Die Dauer der Beteiligung ist im allgcmcincn auf einen Zeitraum von 10-15 Jahrcn bcgrcnzt. Allerdings wird dem Beteiligungsnehmer meist cin Riickkaufsrccht zur vorzcitigcn Ablosung nach Ablauf einer Sperrfrist von 4 5 Jahren eingeraumt.


Durch diese Mindestlauf-zeit werden die bei der Vergabe von Beteiligungen entstehendcn Kosten aufmeh-rere Jahre vcrteilt. Daneben sehen die Beteiligungsvertragc bei Vorlicgen cincs wichtigen Grundes ein auBerordentliches Kiindigungsrecht dcr KBG vor. Als Beteiligungsformen kommcn grundsatzlich samtlichc gcscllschaftsrcchtlichen


Konstruktionen in Frage, soweit sie kcinc unbcgrenzte Haftung nach sich ziehen. Das Beteiligungskapital wird jedoch hauptsachlich als stille Beteiligung oder Kom-manditanteil, seltener durch Erwerb von GmbH-Anteilen oder Aktien von der KBG eingebracht. Anecsichts dicscr strciiien Sclcktioiiskritcricn lii.ul rs .ml i.k-i


I l.nul, J.ill rii ilrn offeiiiKidi i-u Bctciligungsantragen nur rclativ wenigc .uni Ilrloli fnhrni. Ans ilKsan inuuk- ii beschloB die Bundcsrcgicrunc im ahrc 1970 cin Forderungsprogramm. mit dem .1 die Gcwahrung von Beteiligungen an kleinere und mittlerc UiitcriiLluncii dcr gewerblichcn Wirtschaft durch private KIKiCi .iiii rru.t vvcrili.n soil. Vor.uisset-zung fur die staatliche


Forderung ist, daB die Bcteiligung ohne staatlichc Hilte mcht oder nicht zu angemessenen Bcdingungen zustande kamc. Nacli den Grundsat-zen flir die Forderung der Beteiligungsfinanzierung bci kicincn und mitt-leren Unternehmen dcs Bui-idcsministcrs fur Wirtschaft umfasscn die staatlichcn ForderungsmaBnahmen im einzclnen - verbilligte ERP-


Kredite an KBGen zur Rcfinanzierung der Bctciligungcn - Ruckgarantien des Bundes flir Garanticgcmcinschaftcn, die sich Fur Bctciligun-gen von KBGen verbiirgen - ERP-Haitungsfondsdarlehen an solche Beteiligungsgarantiegemeinschaften. Antragsberechtigt sind private KBGen, die dem Forderungszweck cntsprcchendc Aiij1ayeii


Auflagcn zu beachten habcn. So dart cin Hochstbetrag pro Bctciligungsnchmcr von derzeit 1 Mio. DM nicht uberschritten wcrden und die Vcrgiitung fur das Beteiligungskapital 12 p. a. nicht iibersteigen. Die Laufzcit soil dem Vcrwcn-dungszweck entsprechen und i.d.R. nicht langcr als lOJahre scin. Dem Bcteili-gungsnehmer muB ein


Kiindigungsrecht mit einer Kiindigungsfrist von 12 Mo-naten eingeraumt werden. Die Verlustbeteiligung der KBG im Konkurs- oder Vergleichsfall darf nicht ausgeschlossen werden. Trotz dieser von der offentlichen Hand gebotenen Subventionen und Burgschaf-ten machten die bestehenden privaten KBGen von dem neuen


Angebot jedoch kaum Gebrauch. Urn ein Scheitern des Forderungsprogramms zu vcrhindern, in-itiierten die Bundeslander deshalb ab 1971 die Grimdung sogenannter mittel-standischer Beteiligungsgesellschaften, die ausschlicBlich Beteiligungen im Rahmen der vom Bund aufgestellten Grundsatze ubernehmcn.


Dem Gcsellschaf-terkreis der mittelstandischen Beteiligungsgesellschaften gehoren i.d.R. mchrere Kreditinstitute, die Industrie- und Handels- sowie die Handwcrkskammern und das jeweilige Bundesland an. Wie die privaten erwerbswirtschaftlichen KBGen lehncn auch diese gemischten KBGen die Vergabe von Sanierungsbeteiligungen ab. Eindeutig gemeinwirtschaftlichen


Charakter tragen dagegen die Kapitalbe-teiligungen der Berliner Industriebank AG. Entsprechend cr Zielsetzung des Aktionarskreises Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin, KW der Bank bctci-ligt sic sich auch an der Sanierung insolvenzgefahrdetcr Untcrnehmen. Entschei-dungskriterium fur die Vergabe von


Beteiligungen ist hicr das offentlichc Intcressc der Sicherung und Forderung der Berliner Wirtschaft. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daB sich die mit der Griindung von KBGen PrnMcn verkniipften Erwartungen nur teilweise erfullt habcn. Das Konzcpt der KBG AT KB stoBt noch immer auf gewisse


Widerstande und Hemmnisse. Selbstandige fc, Unternehmer stehen der Aufnahmc von KBGen als Gcscllschaftcr oft ablchnend S gegenuber, da sie eine zu starkc Bceinflussung der Gcschaftspolitik oder einc totale Abhangigkeit befurchten. Zwar verzichtcn KBGen erklartermaBcn auf cincn bc-herrschenden


EinfluB auf die laufenden Geschafte, was nach auBen durch die Be-schrankung auf cine Mindcrhcitsbctciligung und das dem Betciliguiigsnchmcr ein- 3. Teil Marktieistungen und Eigengeschafte der Kreditinsritute geraumte Riickkaufsrecht dokumentiert wird. Der Katalog zustimmungsbedurfti-ger Geschafte, der alle bedeutenden


Entscheidungen eines Unternehmers ein-schlieBt, und die umfassenden Informationsrechte ggf. erganzt durch enge Beirats-kontakte eroffnen den KBGen aber zweifellos zahlreiche, zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe auch notwendige, EinfluBmoglichkeiten. Ein weiteres Problem stellen die strengen Auswahlprinzipien in Verbindung mit den relativ hohen


Renditeerwartungen dar. Soweit moglich versuchen die Unter-nehmen die Aufnahme des teuren Beteiligungskapitals und die daraus resultie-rende Bindung durch den Kapitaldienst auf dem Wege der Kreditfinanzierung zu umgehen. Einer Mobilisierung der Beteiligungen, beispielsweise durch Einbringen in einen speziellen Investmentfonds, steht die aus steuerlichen


Griinden haufig ge-wahlte Form der stillen Beteiligung entgegen. Uber derartige Fonds mit handelba-ren Anteilen konnte das Angebot dauerhaftcn Eigcnkapitals verbessert und dem Bedarfder Beteiligungsnehmer eher Rechnung getragen werden, fur die die R.uck-zahlung der Beteiligung bzw. der Gesellschafterwechsel nach


Ablaut der bisher iiblichen Frist meist mit erheblichen Schwierigkeiten vcrbunden sind. Verbesse-rungsvorschlage zur Forderung der Beteiligungsfinanzierung zielcn deshalb insbe-sondere darauf ab, die zeitliche Begrenzung der Beteiligung zu beseitigen, die Fungibilitat der Anteile sicherzustellen sowie steuerliche Hindernisse abzubauen.


Daneben wird es aber entscheidend darauf ankommen, die psychologischen Bar-riercn der potcntiellen Beteiligungsnehmer zu liberwinden. Zum Austausch gegen das Blatt gleicher Nummer Leasing in Deutschland 1985-1999 Als besondere Form der Investitionsfinanzierung hat das Leasing in Deutschland seit den sechziger Jahren standig an


Bedeutung gewonnen. Allein zwischen 1991 und 1999 - im Jahrzehnt nach der deutscnen Einigung - stiegen die durch Leasing finanzierten Bruttoanlageinvestitionen von 52,2 Mrd DM auf schatzungsweise 82,6 Mrd DM 42,2 Mrd . Die Leasingquote, der Anteil des Leasings an den gesamtwirtschaftlichen


Investitionen ohne Wohnungsbau, kletterte dadurch auf nahezu 15 . Diesen Bedeutungszuwachs verdankt das Leasing den Vorteilen, die es gegenuber anderen Formen der Investitionsfinanzierung bietet. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist besonders die Schonung des Elgenkapltals und der Liquiditat hervorzuheben


Ein Leasinggeschaft bindet zum Zeitpunkt der Investition nur in geringem Umfang finanzielle Mittel Kreditlinien und bankmaRige Sicherheiten des Unternehmens werden nicht in Anspruch genommen. Da die falligen Raten im Normalfall aus den laufenden Ertragen des Leasingobjekts gedeckt werden, bleibt dem


Unternehmen mehr Spielraum fur andere Vorhaben. Die uber die gesamte Vertragslaufzeit gleichbleibende Belastung schafft zudem eine sichere Kalkulations-grundlage. Steuerlich sind die Leasingraten in der Regel voll als Betriebsausgaben absetzbar. Neben diesen Aspekten kann sich die Verknupfung des eigentlichen


Leasingvertrags mil zusatzlichen Dienst-leistungen Beratung, Planung, Marktbeobachtung, Management der geleasten WIrtschaftsguter, Versi-cherungen usw. fur den Leasingnehmer als vorteilhaft erweisen. Nach einem Bericht des Munchner ifo-lnstituts verwalteten die Leasinggesellschaften in Deutschland Ende 1998 rund 3,7


Mio Leasing-Vertrage. Die Anschaffungswerte dervermieteten Guter ohne Abschrei-bungen summierten sich auf 303 Mrd DM. Davon entfielen 76 Mrd DM, verteilt iber 2,4 Mio Vertrage, auf das so genannte Hersteller-Leasing, die Aniagenvermietung durch den Produzenten des betreffen-den


Wirtschaftsguts, durch Handler Oder Importeure 227 Mrd DM aus 1,3 Mio Vertragen waren dem herstellerunabhangigen Leasing durch eigenstandige Finanzierungsgesellschaften zuzurechnen. Als Leasingobjekt stehen Kraftfahrzeuge an erster Stelle. Auf sie konzentrierten sich allein 51 der Leasinginvestitionen des


Jahres 1998. Auf dem zweiten Rang folgen EDV-Anlagen und Buromaschinen mit einem Anteil von 10 vor Geschafts- und BCirobauten 9 , Flugzeugen, Schiffen und Schienen-fahrzeugen 8 , Maschinen fur die Produktion 8 , Produktionsgebauden, Lagerhallen usw. 7 und sonstigen Aniagegutern 6 . 1985 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 1999


ab 1991 Gesamtdeutschland 1999 nach Planangaben berechnet Quelte ito-lnstitutizahlenbilder QQ Erich Schmidt Verlag Leasing Leasing bedeutet die mittel- und langfristige Vermietung von Wirtschaftsgutern durch den Produ-zenten der Gliter oder durch zwischengeschaltete spezielle Leasinggesellschaften engl. to tease mieten, vermieten.


Seinen Ursprung hat das Leasing in den USA, wo 1952 die erste Leasinggesellschaft der Welt gegrundet wurde. In der Bundesrepublik Deutschland hat sich das Leasing als Alternative oder Erganzung zu den traditionellen Formen der Investitionsguterfinanzierung seit Anfang der sechziger


Jahre immer starker durchgesetzt. Inzwischen entfallt in Deutschland bereits mehr als ein Zehntel der gesaintwirtschaftlichen Investitionen mit Ausnahme des Wohnungsbaus auf geleaste Outer. Der Vorteil des Leasing besteht vor allem darin, die Liquiditat des Leasingnehmers zu schonen, da zur Finanzierung der


Investition weder eigene Mittel erforderlich sind noch Frerndkapital aufge-nommen werden muB. Weitere Pluspunkte ergeben sich aus der Kostensicherheit durch festste-hende Leasingraten und - je nach Ausgestaltung des Leasingvertrags - aus den Dienstleistungen, die rund um das geleaste Objekt angeboten werden Wartung, Reparaturen, Versicherungen, komplettes


Management z. B. einer geleasten Fahrzeugflotte. Zunehmende Bedeutung gewinnt das Konsumenten-Leasing, dessen Angebote - mit dem Schwerpunkt auf Pkws und Fernsehge-raten - direkt auf die privaten Verbraucher zugeschnitten sind. Nach den Mietobjekten kann das Leasinggeschaft grundsatzlich unterteilt werden in das


Mobilien-Leasing, das die Vermietung z. B. von EDV-Anlagen, Nutzfahrzeugen oder Produktionsmaschinen umfaBt, und das Immobilien-Leasing, bei dem z. B. Fabrik- und Lagerhallen, Verwaltungsge-baude oder ganze Betriebsanlagen vermietet werden. Nach der Art des Leasinggebers ist zu unterscheiden zwischen dem direkten und dem indirekten


Leasing. Beim direkten Leasing tritt der.Hersteller oder eine speziell dafur eingerichtete Tochter-gesellschaft als Leasinggeber auf beim indirekten Leasing wird das Leasingobjekt von einer herstellerunabhangigen Leasinggesellschaft, meist Tochter eines Unternerimens der Kreditwirt-schaft, vermietet oder verpachtet. Eine


Sonderform des Leasing ist das sogenannte Sale - Lease back, bei dem Aniageguter vom Eigentumer an eine Leasinggesellschaft verkauft und anschlie-Bend im Rahmen eines Leasingvertrags wieder angemietet werden.



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