Die zentralen Bundesorgane: Der
Bundesrat
Die Funktionsweise des zentralen
staatlichen Mechanismus wird maßgeblich vom föderalen Staatsaufbau
der BRD geprägt. Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und
Ländern ist im Gnmdgesetz ausführlich geregelt. Der Bundesrat hat
insgesamt 41 Mitglieder.
Nach einem bestimmten
Schlüssel (Art. 51 GG) entsendetjedes Bundesland drei bis fünf
Regierungsvertreter in den Bundesrat. Die Stimmen der Länder können
nur einheitlich abgegeben werden. Seine Bildung, Zusammensetzung und Rechte
verleihen dem Bundesrat einen eigenartigen Status. Seine Stellung im
Gesetzgebungsprozeß und die parteipolitische Blockbildung lassen den Bundesrat
als eine zweite Kammer erscheinen. Da e rjedoch aus Ministem bzw. Senatoren der
Länderregierungen besteht und nicht gewähit wird, ist es ein
zentrales Staats-organ besonderer Art. Im Bundesrat sind zumeist prominente
Politiker von SPD, CDU, CSU und FDP vertreten. Seine Tätigkeit wird
deshalb von derjeweiligen parteipolitischen Konstellation in den Ländem
geprägt.
„Staatsrecht bürgerlicher
Staaten ", Brl 1980
Österreich: Der Nationalrat
Die Republik Österreich
besteht aus neun Bundesländern. Die gesetzgeben-de Gewalt für das
gesamte Bundesgebiet steht dem Nationalrat und dem Bundesrat zu. Der
Nationalrat wird auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und
persönlichen Wahlrechts der Männer und Frauen, die am Tage der Wahl
das 20. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsätzen des
Verhaltniswahlrechts gewählt. Die zu vergebenden Parlamentssitze werden
aufdie Wahlkreise derart aufgeteilt, daß jeder Wahlkreis mehrere Mandate
erhält. Das gesamte Bundesgebiet umfaßt 25 Wahlkreise. Die Mandate
werden nach dem Verhältnis geteilt, in dem sich die Zahl der für eine
Partei abgegebenen Stimmen zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen befindet.
Der Nationalrat wählt
für die Dauer seiner Gesetzgebungsperiode drei Vorsitzende
(Präsidenten), denen die Wahrung der Geschäftsordnung und die
Aufrechterhaltung der Ordnung während der Sitzungen obliegt.
Die Gesetzgebungsperiode
währt vier Jahre und zerfällt in Tagungen. Der Bundespräsident
setzt die Tagungen an, er kann auch außerordentliche Tagungen einberufen.
Die Schließung der Tagung erfolgt durch den Bundespräsidenten auf
Beschluß des Nationalrates.
Der Nationalrat übt
gemeinsam mit dem Bundesrat das Recht der Gesetzgebung aus und überwacht
die gesamte Verwaltungstätigkeit der Bundesregierung und der ihr unterstellten
Bundesbehörden. Dem Wirkungskreis des Nationalrates gehören: die
Änderung der Bundesverfassung, die Genehmigung von politischen und
wirtschaftlichen Staatsverträgen, die Gesetzgebung über die
Bundesfinanzen u.a.
Список литературы
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